Mit einer gemeinsamen Stellungnahme antworten die D.A.CH.-Gesellschaft für Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und die DGFF (Lipid-Liga) auf ein Schreiben der BARMER an Ärztinnen und Ärzte im März dieses Jahres, in dem der Hinweis auf die Bempedoinsäure-Präparate als neue Optionen in der Lipid-Therapie in Zusam­menhang gebracht mit den Ergebnissen einer von Johannesen et al. publizierten Studie.

In dieser dänischen Beobachtungsstudie wurden Daten der Copenhagen General Popula­tion Study ausgewertet unter der Fragestellung, welche Assoziation zwischen LDL-Cholesterin-(LDL-C-)werten und der Mortalität in der Gesamtbevölkerung besteht und bei welcher LDL-C-Konzentration das Mortalitätsrisiko am niedrigsten ist. U. a. kommt die Studiengruppe von B. Nordestgaard zu dem Ergebnis: „The concentration of LDL-C associated with the lowest risk of all cause mortality was 3.6 mmol/L (140 mg/dL) in the overall population and in individuals not receiving lipid lowering treatment, (…).“ Diesen LDL-C-Wert von 140 mg/dl greift die Krankenkasse in ihrem o. g. Schreiben auf und bezeichnet ihn als den „optimalen LDL-Spiegel“.

Hier handelt es sich um eine irreführende Verkürzung und Fehlinterpretation der Studie. Die Autoren betonen mehrfach: “Any increase in LDL-C, however, was associated with an increased risk of myocardial infarction and death from myocardial infarction”. Es ist seit Jahrzehnten bekannt, dass niedrige LDL-C-Spiegel bei Nicht-Behandelten(!) ein Zeichen für ein gesundheitliches Problem sind, z. B. eine Kachexie. Aus dieser bekannten epidemiologischen Assoziation lässt sich auf keinen Fall ein Therapie-Ziel oder eine Aussage zu einer LDL-C-senkenden Therapie ableiten. Dies betonen die Autoren auch ausdrücklich: “Hence it would be incorrect to use our data as an argument against the use of lipid lowering treatment in the prevention of atherosclerotic cardiovascular disease and mortality.”

Aus Sicht der beiden Gesellschaften entsteht dadurch der falsche Eindruck, in der Primärprävention bei vermeintlich Gesunden seien erst ab einem LDL-C-Wert von 140 mg/dl lipidsenkende Maßnahmen angezeigt bzw. in der Sekundärprävention sei dies der anzustrebende Zielwert. Das aber widerspricht den aktuellen ESC/EAS-Leitlinien.

Die D.A.CH.-Gesellschaft für Prävention und die DGFF (Lipid-Liga) nehmen mit Verwunderung zur Kenntnis, dass Krankenkassen – wie mit o. g. Schreiben erfolgt – direkt versuchen, in die medizinische Behandlung einzugreifen. Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.